Dawes-Plan

Der Dawes-Plan beruht auf Charles Gates Dawes (August 27, 1865 – April 23, 1951), amerikanischer Banker und 30. Vize-Präsident der USA. Als das Deutsche Reich 1923 seinen Reparationsverpflichtungen aus dem 1. Weltkrieg nicht nachkommen konnte, wurden zwei internationale Kommissionen eingerichtet um zu überprüfen wie diese Zahlungsunfähigkeit zu Stande gekommen war.

  • McKenna-Kommision – zu hoher Kapitalabfluss
  • Dawes-Kommision – unzweckmäßige Gestaltung von Reichshaushalt und Reichsbank

1924 legte Charles G. Dawes den „Dawes Plan“ vor und bekam dafür 1925 den Friedensnobelpreis.

Der Dawes-Plan wurde am 1. September 1924 umgesetzt und enthielt folgende Punkte:

  • Zahlung von 1 Milliarde Goldmark in den Jahren 1924 / 1925
  • Anschließende Steigerung der Jahresraten auf schließlich 2,5 Milliarden Goldmark in den Jahren 1928 / 1929
  • Ab 1929 konnten sich die Raten weiter erhöhen falls eine Steigerung des Wohlstandes im Deutschen Reich (Berechnung aus einem aus öffentlichen Einnahmen und Ausgaben, Bevölkerungszahl, Kohleverbrauch etc.) festzustellen ist
  • Direkte internationale Besteuerung der Industrie und Eisenbahn für zunächst 36 Jahre (Obligations-finanziert)
  • Zahlungspflicht des D.R. ab Juni 1927
  • Keine zeitliche Limitierung der Zahlungen
  • Gesamthöhe der Reparationen von 132 Milliarden Goldmark gemäß dem Londoner Abkommen
  • Ernennung eines allierten Reparationsagenten (Parker Gilbert als „Generalagent für die Reparationen“) der die Aufbringung der Mittel und damit die Reichsfinanzen überwacht, sowie für die Sicherung der deutschen Währung verantwortlich ist (Wechsel nur möglich solange Devisenüberschüsse vorhanden sind)

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